Die Schweiz hat den automatischen Austausch von Krypto-Kontoinformationen mit ausländischen Steuerbehörden bis mindestens 2027 verschoben, auch wenn der rechtliche Rahmen für eine solche Berichterstattung nun abgeschlossen wird.

Die aktualisierten Vorschriften, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen, bleiben im Zeitplan, doch der praktische Beginn des Datenaustauschs hängt von den Vereinbarungen mit Partnerländern ab.

Bei einer kürzlichen Sitzung genehmigte der Bundesrat Änderungen an der Verordnung über die Teilnahme der Schweiz am internationalen Informationsaustausch in Steuersachen. Diese Anpassungen setzen den Parlamentsbeschluss von 2025 um, der die Schweizer Berichterstattung an die von der OECD festgelegten globalen Standards anpasst, einschließlich des neuen Crypto-Asset Reporting Framework (CARF).

Wenn kein Referendum die Änderungen blockiert, wird das Rahmenwerk im nächsten Jahr formell in das Schweizer Recht aufgenommen.

Neue Compliance-Pflichten für Krypto-Dienstleister

Die aktualisierten Vorschriften verlangen, dass Krypto-Dienstleister mit wesentlichen Verbindungen zur Schweiz sich registrieren, eine Kunden-Due-Diligence durchführen und relevante Kundendaten melden. Die Verordnung erweitert den Geltungsbereich auch auf bestimmte Vereine und Stiftungen, sieht jedoch Ausnahmen für Einrichtungen vor, die spezifische Kriterien erfüllen.
Übergangsmaßnahmen sollen den Unternehmen Zeit geben, sich an das neue Regime anzupassen.

Während das CARF klare Pflichten festlegt, bleibt die Umsetzung ausgesetzt, bis die Schweiz die Liste der Partnerstaaten, mit denen Daten ausgetauscht werden, endgültig festgelegt hat.

Am 3. November 2025 setzte die Wirtschafts- und Abgabekommission des Nationalrats die Arbeiten zur Bestätigung dieser Partner aus – und verschob damit faktisch den Beginn des Datenaustauschs.

CARF wird Gesetz, bleibt aber inaktiv

Rechtlich tritt CARF im Januar 2026 in Kraft, doch die Schweizer Behörden werden keine Krypto-Steuerinformationen austauschen, bevor Abkommen mit konformen Jurisdiktionen bestehen. Der frühestmögliche operative Starttermin ist nun 2027.

Die Schweiz hatte ursprünglich beabsichtigt, Krypto in ihren internationalen Steuerberichtsrahmen zu integrieren und im vergangenen Jahr einen Gesetzesentwurf konsultiert, um den Informationsaustausch mit 111 teilnehmenden Staaten zu ermöglichen.

Sobald das System in Betrieb ist, sollen Datenaustausche mit 74 Ländern stattfinden, die den CARF-Standards entsprechen und gegenseitiges Interesse zeigen. Dazu gehören EU-Mitgliedsstaaten, das Vereinigte Königreich, Japan, Australien und Kanada. Die Vereinigten Staaten, China und Saudi-Arabien sind derzeit ausgeschlossen – aufgrund von fehlender Angleichung oder ausstehenden Vereinbarungen.

Die breitere Krypto-Landschaft der Schweiz im Jahr 2025

Anfang dieses Jahres startete der Schweizer Bundesrat eine Konsultation zur Modernisierung des Finanzinstitutsgesetzes (FinIA). Ziel ist es, klarere Kategorien für Krypto-Dienstleister und Stablecoin-Emittenten zu schaffen, um das ältere Fintech-Lizenzsystem zu ersetzen. Dieses Update soll Blockchain-basierte Zahlungen und tokenisierte Vermögenswerte nahtloser in die Finanzinfrastruktur des Landes integrieren und rechtliche Sicherheit für Banken und Start-ups schaffen.

Gleichzeitig pioniert die Schweiz in der praktischen Anwendung von Blockchain für den Handel. Die Schweizer Tochter der Börse Stuttgart, BX Digital, erhielt die Genehmigung, eine Blockchain-basierte Handelsplattform zu betreiben.
Das System ermöglicht die On-Chain-Abwicklung tokenisierter Wertpapiere, einschließlich Aktien, Anleihen und Fonds, direkt innerhalb des regulierten Bankensystems.

Zur gleichen Zeit bleibt die Schweizerische Nationalbank (SNB) vorsichtig in Bezug auf Krypto als Reservevermögen. Sie lehnte Vorschläge ab, Bitcoin oder andere Kryptowährungen in die offiziellen Währungsreserven aufzunehmen, unter Hinweis auf Volatilität und Liquiditätsrisiken.

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